Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland verläuft die Baugenehmigung in der Regel nach einem ähnlichen Grundmuster: Zunächst wird geprüft, ob das geplante Vorhaben auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist, danach folgt die Einreichung des Bauantrags und die fachliche Prüfung durch die zuständige Behörde. Grundlage dafür ist die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen vorgibt. In der Praxis entscheiden jedoch die Länder, wie genau das Verfahren ausgestaltet wird. Der Ablauf startet meist mit einer Einordnung des Vorhabens im Zusammenspiel von Bebauungsplan und sonstigen planungsrechtlichen Vorgaben. Erst wenn klar ist, dass das Bauvorhaben grundsätzlich in die städtebauliche Ordnung passt, geht es um die formalen Schritte: Bauantrag stellen, Unterlagen einreichen und die Prüfung der technischen und rechtlichen Anforderungen veranlassen. Welche Details dabei im Verfahren abgefragt werden, hängt unter anderem davon ab, wie das jeweilige Bundesland die Anforderungen an die Bauvorlagen regelt. Wichtig ist: Nicht jedes Bundesland behandelt alle Konstellationen identisch. Das betrifft vor allem den Umfang verfahrensfreier beziehungsweise genehmigungsfreier Vorhaben, also welche Bauarbeiten ohne Baugenehmigung auskommen. Ebenso unterscheiden sich die Regelungen dazu, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf und wie die Behörde die Unterlagen prüft. In einigen Ländern gibt es zudem digitale Antragsmöglichkeiten, während andere stärker auf das klassische Einreichungsverfahren setzen. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der typische Verfahrensablauf bleibt zwar erkennbar gleich, aber die konkreten Spielregeln stehen in der jeweiligen Landesbauordnung. Wer sich vorab informiert, sollte daher nicht nur das allgemeine Muster kennen, sondern gezielt die Vorgaben für das eigene Bundesland prüfen. So lässt sich besser einschätzen, welche Schritte tatsächlich erforderlich sind und welche Unterlagen die Behörde im konkreten Fall erwartet.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Göttingen
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Göttingen. Niedersachsen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Niedersachsen)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Niedersachsen
In Niedersachsen sollten Bauherren früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei gilt. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Nutzung lohnt sich ein genauer Blick in die Voraussetzungen, weil der Umfang genehmigungsfreier Arbeiten je nach Bauart und Eingriffstiefe unterschiedlich ausfallen kann. Auch die Lage im Planungsrecht spielt eine Rolle: Bebauungsplan und örtliche Vorgaben bestimmen, welche Gestaltung und welche Nutzung zulässig sind. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen im weiteren Ablauf.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Göttingen.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.